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Drittanfechtung bei einer Gesellschaft
Kann der Gesellschafter einen Steuerbescheid der GmbH anfechten?
[i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen, NWB EAAAF-82078 Die Gesellschaft kann die gegen sie erlassenen Steuerbescheide problemlos anfechten, sie ist die Inhaltsadressatin. Ob eine Anfechtung solcher Bescheide auch durch einen Gesellschafter möglich ist, hat der BFH in einem aktuellen Beschluss geklärt (, NWB NAAAH-50067).
I. Finanzamt lehnt AdV-Antrag ab
[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallEine Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts (B) beteiligte sich an der C GmbH. Damit die C GmbH eine Beteiligung erwerben konnte, zahlte B einen Betrag in die Kapitalrücklage der C GmbH ein. Die C GmbH gab in ihrer Feststellungserklärung gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 KStG den Bestand des steuerlichen Einlagekontos mit 0 € an. Das Finanzamt veranlagte erklärungsgemäß. Einen von der C GmbH gestellten Berichtigungsantrag, die Zahlung in die Rücklage als Zugang im Einlagenkonto festzusetzen, wies das Finanzamt ab. Über den Einspruch ist noch nicht entschieden. B als Gesellschafter der C GmbH legte Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragte AdV. Diesen Antrag lehnte das Finanzamt ab. Die Antragsteller stellten daraufhin beim Finanzgericht einen AdV-Antrag, den es als unzulässig abwies; der BFH sah dies ähnlich.