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NWB-BB Nr. 7 vom Seite 213

Forbearance-Maßnahmen der Kreditinstitute: Herausforderungen für Ihre Beratung

Was die Banken umsetzen müssen und wie Sie Forbearance-Situationen vermeiden

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander und RA Thomas Wuschek

Immer wieder geraten Unternehmen in finanzielle Engpässe und müssen dann mit ihren Kreditgebern über die weitere Gestaltung und Handhabung der Kredite verhandeln. Die Kreditinstitute sind dabei an die Vorgaben der Bankenaufsicht zu „Forbearance-Maßnahmen“ gebunden. Forbearance steht im weitesten Sinne für „Zugeständnisse“ auf Seiten der Kreditgeber. Die aufsichtlichen Vorgaben dazu und deren Umsetzung in den einzelnen Instituten sind dabei weitgehend unbekannt. Sie sind aber Grundlage für eine gezielte Beratung für Unternehmen in solchen Situationen. Im Folgenden wird das Thema aus zwei Perspektiven dargestellt: Zum einen mit Blick darauf, welche Vorgaben die Kreditinstitute zum Thema Forbearance umsetzen müssen (Abschnitte I bis V), zum anderen welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Beratungsaufgaben ergeben (Abschnitte VI bis VIII). In Corona-Zeiten sind außerdem besondere Hinweise der Bankenaufsicht zu beachten (Abschnitt IX).

I. Ausgangslage: Non Performing Loans, Forbearance, Bankenaufsicht, Finanzsystem

Auch im Jahr 2020 befinden sich die Kreditinstitute hinsichtlich der Entwicklung ihres Kreditgeschäftes weiterhin in einem komplexen, herausfordernden Marktumfeld. Dieses...

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