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Körperschaftsteuer | Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos
Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind (Bezug: § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG; § 166 AO; Art. 19 Abs. 4 GG).
(1) Die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos einer Kapitalgesellschaft nach § 27 Abs. 2 KStG entfaltet grds. keine unmittelbare Bindungswirkung für die Anteilseigner i. S. des § 182 AO, da Gegenstand der gesonderten Feststellung nur Besteuerungsgrundlagen der Kapitalgesellschaft sind und sich der Feststellungsbescheid auch nur gegen die Kapitalgesellschaft und nicht gegen deren Anteilseigner richtet. Gleichwohl kann der Feststellungsbescheid über BStBl 2014 II S. 937