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DRS 28 Segmentberichterstattung verabschiedet
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) verabschiedet. Dieser ist von Relevanz, wenn nach HGB bilanzierende Unternehmen eine Segmentberichterstattung vornehmen, was gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB freiwillig ist.
Der Standard ist erstmals in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird vom DRSC empfohlen.
Der Standard stellt eine umfassende Überarbeitung von DRS 3 dar. Zentraler Regelungsbereich ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. Gegenüber dem zur Konsultation veröffentlichten Entwurf (E-DRS 36) wurden inhaltliche Änderungen nur im Hinblick auf zusätzliche Regelungen zur Zusammenfassung und Erläuterung von „alle sonstigen Segmente“ ...