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NWB BB 7/2020 S. 201

E-Rechnungen: Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Seit Mitte April 2020 müssen Bund, Länder, Kommunen und die meisten öffentlichen Betriebe E-Rechnungen akzeptieren. Für den Bund wird die rein elektronische Rechnungsstellung ab dem sogar Pflicht und voraussichtlich ebenso alle anderen Rechnungsformate. PDFs werden auch zurückgewiesen. Allerdings gibt es bei den Behörden keinen einheitlichen Standard. Unternehmen, die mit öffentlichen Trägern zusammenarbeiten, müssen sich darüber informieren, wie die Rechnungen zu stellen sind. Der Verband elektronische Rechnung ( http://go.nwb.de/abq07) hält Unternehmen über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

Literatur-Tipp

Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77, NWB TAAAG-72645

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