BankkflAusbV Anlage (zu § 3 Absatz
1)
Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd.
Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in
Wochen im | ||
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Serviceleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) | Kunden willkommen heißen und in den Mittelpunkt stellen | 12 | |
b) | Auskünfte auch in einer
Fremdsprache erteilen | ||||
c) | Kommunikation service- und kundenorientiert,
verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, dabei die Bedürfnisse
besonderer Personengruppen sowie soziokulturelle Aspekte
berücksichtigen | ||||
d) | Kundenanliegen mittels analoger oder digitaler Kommunikationsformen
und -wege aufnehmen und Kundenwünsche ermitteln | ||||
e) | Kundenfragen beantworten, Kundenaufträge
bearbeiten | ||||
f) | Kundenanliegen zur
Bearbeitung und Beantwortung an zuständige Stellen
weiterleiten | ||||
g) | Kunden bei der
Nutzung analoger oder digitaler Zugangskanäle zu Bankgeschäften unterstützen,
Nutzen für den Kunden herausstellen und sicherheitsrelevante Informationen
geben | ||||
h) | Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten, dabei
kundenorientiert handeln und die betrieblichen Vorgaben
einhalten | ||||
i) | eigenes Verhalten als Beitrag zur
Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen
daraus ziehen | ||||
j) | Kunden über vertragliche Bedingungen
informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
k) | rechtliche Regelungen und betriebliche
Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
2 | Kunden ganzheitlich beraten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) | Bedeutung eines ganzheitlichen Beratungsprozesses als Grundlage für
dauerhafte Kundenbeziehungen aufzeigen | 12 | |
b) | Kundenbestand unter Nutzung betrieblicher Systeme auf
Beratungsanlässe prüfen, Kunden zur Beratung auswählen, einladen und Nutzen für
den Kunden erläutern | ||||
c) | Kundengespräche systematisch und kundenorientiert
vorbereiten | ||||
d) | im Kundengespräch durch wertschätzenden Umgang positive Atmosphäre
schaffen und Gesprächsrahmen abstimmen | ||||
e) | Kundensituation ganzheitlich
analysieren, aktuelle und künftige Bedarfe ermitteln | ||||
f) | kundengerechte
Lösungen unter Nutzung analoger oder digitaler vertriebs- und
beratungsunterstützender Hilfsmittel erarbeiten, anbieten und erläutern, auf
Fragen und Einwände eingehen, über Konditionen informieren sowie einen
Abschluss erreichen | ||||
g) | Gesprächsverlauf mit dem Kunden reflektieren, auch mit
dem Ziel, vom Kunden weiterempfohlen zu werden | ||||
h) | Kundengespräche
systematisch nachbereiten, insbesondere Gesprächsergebnisse dokumentieren, und
Abschlüsse umsetzen | ||||
i) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
j) | rechtliche Regelungen und betriebliche
Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
3 | Kunden gewinnen
und Kundenbeziehungen intensivieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) | Gewinnung von Neukunden zielgruppenorientiert vorbereiten,
durchführen und bewerten | 10 | |
b) | Kundendaten erheben, zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe
digitaler Medien verarbeiten und pflegen | ||||
c) | eigene Produkte und Lösungen
mit denen der Mitbewerber vergleichen | ||||
d) | Methoden der aktiven
Kundenansprache und des Kundendialogs auswählen und einsetzen, dabei analoge
oder digitale Kommunikationskanäle nutzen | ||||
e) | Maßnahmen zur
Kundengewinnung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen
sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken | ||||
f) | Methoden der aktiven
Kundenansprache hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und
Verbesserungsmaßnahmen ableiten | ||||
g) | Kunden über vertragliche
Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und
Aufsichtsrecht, einhalten | ||||
h) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum
Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
4 | Liquidität sicherstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)
| Kunden
zu Kontoarten und -modellen, Verfügungsberechtigungen sowie Vollmachten beraten
und passende Lösungen anbieten | 14 | |
b) | Kunden über die
Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und
sicherheitsrelevante Informationen geben | ||||
c) | Kunden zu
Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs im Inland aus Sicht des Zahlungspflichtigen
und des Zahlungsempfängers beraten und passende Lösungen
anbieten | ||||
d) | verschiedene Formen des Zahlungsverkehrs abwickeln | ||||
e) | zu
Überziehungsmöglichkeiten und Dispositionskrediten beraten und passende
Lösungen anbieten | ||||
f) | Konten eröffnen, führen und
schließen | ||||
g) | Kunden zu Möglichkeiten des internationalen Zahlungsverkehrs
beraten und passende Lösungen anbieten | ||||
h) | Kunden die Risiken im Zusammenhang mit
Fremdwährungen und die Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung in Grundzügen
erläutern | ||||
i) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche
Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
j) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und
zur Datensicherheit einhalten | ||||
5 | Vermögen bilden mit
Sparformen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) | Kunden zu
Anlagemöglichkeiten auf Konten, einschließlich der Sonderformen,
beraten | 16 | |
b) | Kunden zu Bausparverträgen beraten und beim Abschluss
mitwirken | ||||
c) | Kunden zu Verfügungsberechtigungen und Vollmachten
beraten | ||||
d) | Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche
Auswirkungen informieren | ||||
e) | Kunden über staatliche Fördermöglichkeiten
informieren | ||||
f) | Anlagekonten eröffnen, führen und schließen | ||||
g) | Kunden über die
Besonderheiten der digitalen Nutzung der Konten aufklären und
sicherheitsrelevante Informationen geben | ||||
h) | Kunden über
vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum
Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten | ||||
i) | rechtliche Regelungen und betriebliche
Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
6 | Vermögen bilden mit Wertpapieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) | Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere über Anlage in
Aktien, Renten, Fonds und Zertifikaten, informieren | 26 | |
b) | Kunden über
Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben | ||||
c) | Chancen und
Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen und erläutern | ||||
d) | kursbeeinflussende Faktoren beschreiben | ||||
e) | Kunden zu allen
mit der Anlage verbundenen Kosten beraten und Kundenanfragen zu
Wertpapierabrechnungen beantworten | ||||
f) | Kunden zu Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren beraten | ||||
g) | Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche
Auswirkungen informieren | ||||
h) | Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen
beschreiben | ||||
i) | bei der Abwicklung von Wertpapierorders mitwirken | ||||
j) | Kunden über
digitalen Wertpapierhandel aufklären und sicherheitsrelevante Informationen
geben | ||||
k) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
l) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und
zur Datensicherheit einhalten | ||||
m) | Risiken und Anzeichen des Marktmissbrauchs
darstellen und Marktmissbrauch entgegenwirken | ||||
7 | Zu Vorsorge und
Absicherung informieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) | Grundzüge
sozialer Sicherungssysteme veranschaulichen und die Bedeutung von privater
Vorsorge und Absicherung herausstellen | 8 | |
b) | Produkte zur Vorsorge und Absicherung und deren
Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden | ||||
c) | Kunden anlassbezogen über Möglichkeiten
und Produkte der Vorsorge, Absicherung und Kapitalanlage
informieren | ||||
d) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche
Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
e) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und
zur Datensicherheit einhalten | ||||
8 | Konsumentenkredite anbieten
und Abschlüsse vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) | Kreditarten und
deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden | 16 | |
b) | Anlässe, mit
Kunden über Finanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen | ||||
c) | Kreditgespräche
vorbereiten und führen | ||||
d) | Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten
informieren | ||||
e) | Kosten und Provisionen für die einzelnen Kreditarten berechnen und
darlegen | ||||
f) | Sicherheiten unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken
erklären sowie den Einsatz der Sicherheiten kundengerecht
begründen | ||||
g) | persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für
Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen
vorbereiten | ||||
h) | Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit Kreditengagements und
Kreditrückführungen bearbeiten | ||||
i) | Signale für Gefährdungen von laufenden
Finanzierungen erkennen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und
einleiten | ||||
j) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche
Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
k) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und
zur Datensicherheit einhalten | ||||
9 | Baufinanzierungen
vorbereiten und bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a) | verschiedene
Elemente einer Baufinanzierung, deren Verwendungsmöglichkeiten und die in
diesem Rahmen möglichen Kreditarten unterscheiden | 12 | |
b) | Anlässe, mit
Kunden über Baufinanzierungen zu sprechen, erkennen und nutzen | ||||
c) | Anfragen für
Baufinanzierungen bearbeiten und Beratungsgespräche
vorbereiten | ||||
d) | Verfahren des Immobilienerwerbs erläutern und einzureichende
Unterlagen für Baufinanzierungen kundengerecht erklären | ||||
e) | Methoden der
Grundstücks- und Gebäudebewertung anwenden und erläutern | ||||
f) | bei
Baufinanzierungsgesprächen mitwirken | ||||
g) | Aufbau, Inhalt und Funktion des Grundbuchs
in Grundzügen erklären | ||||
h) | persönliche, wirtschaftliche und rechtliche
Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen, Sicherheiten auswählen und unter
Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten | ||||
i) | Geschäftsvorgänge
im Zusammenhang mit Kreditengagements und Kreditrückführungen
bearbeiten | ||||
j) | Signale für Gefährdungen von laufenden Finanzierungen erkennen und
Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen prüfen und einleiten | ||||
k) | Kunden über
vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, insbesondere zum
Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten | ||||
l) | rechtliche Regelungen und betriebliche
Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten | ||||
10 | An gewerblichen Finanzierungen mitwirken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a) | Rechtsformen bei gewerblichen Kunden und deren Vertretung
unterscheiden | 12 | |
b) | Finanzierungsarten für gewerbliche Kunden und deren
Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden | ||||
c) | Unterlagen, insbesondere Ergebnisse aus
Kundenbilanzen, und wesentliche Kennzahlen zur Vorbereitung der
Kreditwürdigkeitsprüfung einschätzen | ||||
d) | Wertverluste und Abschreibungen sowie
deren Auswirkungen berücksichtigen | ||||
e) | persönliche, wirtschaftliche und
rechtliche Voraussetzungen für Kreditaufnahmen bewerten | ||||
f) | Sicherheiten
unterscheiden, deren Sicherungswert und Risiken erklären sowie den Einsatz der
Sicherheiten kundengerecht begründen | ||||
g) | Signale für die Gefährdung von
Finanzierungen nennen | ||||
h) | Kunden über vertragliche Bedingungen informieren,
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht,
einhalten | ||||
i) | rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und
zur Datensicherheit einhalten | ||||
11 | Instrumente der
kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) | a) | Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung
darstellen | 4 | |
b) | Auswirkungen von Geschäftsvorfällen auf den Betriebserfolg bewerten
und bei Entscheidungen berücksichtigen | ||||
c) | Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse
von Geschäftsverbindungen mit Kunden bewerten und für die Gestaltung der
Konditionen nutzen | ||||
d) | statistische Daten aufbereiten und
auswerten | ||||
e) | Aufgaben des Controllings als Informations- und
Steuerungsinstrument beschreiben | ||||
12 | Projektorientiert arbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) | a) | Projekte von Linienaufgaben unterscheiden | 6 | |
b) | Grundlagen der
Projektarbeit beschreiben | ||||
c) | projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, Abläufe und
Ergebnisse dokumentieren und
reflektieren |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Lfd.
Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen
im | ||
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1 | Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) | Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger
Prozessoptimierung beschreiben | 8 | |
b) | Zusammenhang zwischen Prozessqualität und
Kundenzufriedenheit berücksichtigen | ||||
c) | Prozessabläufe in
der Prozessdokumentation nachvollziehen | ||||
d) | Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen und
Bedeutung von Schnittstellen beschreiben | ||||
e) | Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung im Interesse sachbezogener
Ergebnisse anwenden | ||||
f) | digitale oder
analoge Prozesse analysieren und bewerten sowie Ideen zur Verbesserung
vorschlagen | ||||
g) | über Aufgaben interner Revisionen und
externer Prüfungen berichten | ||||
h) | Aufgaben von
Kontrollen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken | ||||
2 | Berufsbildung sowie Arbeits- und
Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) | wesentliche
Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und
Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten
im dualen System beschreiben | während der gesamten Ausbildung | |
b) | den
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung
vergleichen | ||||
c) | wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrages
nennen | ||||
d) | wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden
Tarifverträge nennen | ||||
e) | Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden | ||||
f) | Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens,
insbesondere der beruflichen Fortbildung, für die eigene Entwicklung
einschätzen | ||||
3 | Aufbau
und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) | die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des
Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie
Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern | ||
b) | Beziehungen des
Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen | ||||
c) | Grundlagen,
Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes
beschreiben | ||||
4 | Sicherheit und Ausbildung Gesundheitsschutz bei der
Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung
ergreifen | ||
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden | ||||
c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten | ||||
d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen | ||||
5 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | Zur Vermeidung
betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere | |||
a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb
und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||||
b) | für den
Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes
anwenden | ||||
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie-
und Materialverwendung nutzen | ||||
d) | Abfälle vermeiden sowie Stoffe und
Materialien einer umweltschonenden Entsorgung
zuführen |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAH-51102