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Wertberichtigungen von Forderungen im Rahmen der Corona-Krise
I. Sachverhalt
Bei der Jahresabschlussprüfung zum fällt im Rahmen der Prüfungshandlungen auf, dass die zu prüfende Gesellschaft keine Anpassungen der Parameter bei den Wertberichtigungen im Bereich der Forderungen vorgenommen hat.
II. Fragestellung
Müssen aufgrund der Corona-Krise die Wertberichtigungen der Forderungen erhöht werden? Wie muss der Abschlussprüfer auf eine etwaig unterbliebene Anpassung der Wertberichtigungen reagieren?