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Sonstiger fachlicher Hinweis zur Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG erarbeitet
Zur Abrechnung bestehender KWK-Anlagen für das Kalenderjahr 2019 vertreten die Gesetzesbegründung zum geänderten KWKG (mit Wirkung zum ) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die S. 215Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unterschiedliche Auffassungen.
In einem sonstigen fachlichen Hinweis fasst der IDW Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG “ diese Auffassungen zusammen und gibt Hinweise zum Umgang mit den jeweils betroffenen KWK-Anlagen im Rahmen der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG.
Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/6ndjp.