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WPK Praxishinweise „Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte“ in neuer Fassung veröffentlicht
Ende Mai hat die WPK die Praxishinweise „Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte“ in einer um Antworten auf Fragen aus dem Berufsstand aktualisierten neuen Fassung veröffentlicht. Damit werden die bisherigen Praxishinweise dazu aus dem Jahr 2017 abgelöst. Dieser Fassung gegenüber neue Ausführungen sind mit „NEU“ gekennzeichnet. Sie beziehen sich vor allem auf die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur und daraus resultierende Folgefragen.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/wy6hr.