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Aufhebung von IDW RH VFA 1.001
Das IDW hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Angabe von Zeitwerten gemäß §§ 54 ff. RechVersV bei sogenannten „Zero-Schuldscheindarlehen“ oder „Zero-Namensschuldverschreibungen“ (IDW RH VFA 1.001) aufgehoben, da die Verlautbarung aus dem Jahr 2000 mittlerweile veraltet ist und ihr keine praktische Bedeutung mehr zukommt.