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Steuer-Repetitor 9/2020: Übungsklausur aus dem Einkommensteuer-, Investmentsteuer- sowie Gewerbesteuerrecht
Henry und Rosalie Tauch: das Tattoo-Studio und die Kapitalerträge
Die nachfolgende Übungsklausur wurde für angehende Steuerberater und Steuerinspektoren in der Prüfungsvorbereitung konzipiert. Bei einer Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden weist die Klausur einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf. Folgende Themen werden schwerpunktmäßig behandelt: Ermittlung von Einkünften und dem Gesamtbetrag der Einkünfte, Wechsel der Gewinnermittlungsart (von der Buchführung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Ermittlung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sowie nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG), Einkünfte aus § 19 EStG, Einkünfte aus § 20 EStG (inklusive Investmentsteuergesetz), Steuerermäßigung gem. § 35 EStG und Ermittlung der Gewerbesteuer unter Beachtung von Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) sowie Kürzungen (§ 9 GewStG). Als Hilfsmittel sind aktuelle Steuergesetze, -richtlinien sowie -erlasse zugelassen. Rechtsstand der Klausur ist April 2020.
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
I. Sachverhalt
1. Allgemeines
Henry Tauch (HT), 42 Jahre alt, ist leidenschaftlicher Tätowierer und lebt seit dem Kalenderjahr (Kj.) 12 mit seiner Ehefrau Rosalie (RT) in Mutterstadt. Beide sind konfessions- und kinderlos. HTs Haupteinnahmequelle ist ein selbstständig betriebenes Tattoo-Studio in gemietete...