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BahnCard: Vorsteuerabzug bei Verwendung durch das Personal
Grundsätze zur Vorsteuerberechtigung durch COVID-19 auf dem Prüfstand?
Von praktischer Relevanz ist der Vorsteuerabzug einer durch den Unternehmer beschafften Rabattkarte in Gestalt einer BahnCard. Inwieweit hierbei grundlegend ein Vorsteuerabzug bei divergenten Verwendungsabsichten besteht und welche Auswirkungen ggf. die Corona-Krise auf aus lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen herrührende Amortisationsgrundsätze zur Beurteilung einer unternehmerischen Verwendung hat, ist daher kritisch zu betrachten.
I. Hintergrund
Mit dem Kauf einer BahnCard erwirbt der Kunde den Anspruch, über einen Zeitraum von einem Jahr Fahrscheine der Deutschen Bahn AG (nachfolgend DB AG) und der kooperierenden Beförderungsunternehmen (wie z. B. Privatbahnen und Verkehrsverbünde) zu einem ermäßigten Fahrpreis lösen zu können. Die DB AG vertreibt hierbei die BahnCard ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die kooperierenden Beförderungsunternehmen verpflichten sich vertraglich gegenüber dieser, die BahnCard anzuerkennen und dem Inhaber ebenfalls ermäßigte Fahrscheine auszugeben. Zum Ausgleich der damit verbundenen Einnahmeausfälle erhalten sie von der DB AG aus den Verkaufserlösen der BahnCard sog. „Zuscheidungsbeträge“, die sich nach den tatsächlich in Anspruch...