Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Aktueller Stand:
: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im BGBl 2020 I S. 1512 veröffentlicht
: Verabschiedung Bundesrat
: 2./3. Lesung Bundestag
: 1. Lesung Bundestag
: Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Hintergrund: Mit dem "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom bis zum von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt, § 28 Abs. 1 bis 3 UStG-E.
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben, § 21 Abs. 3a UStG-E; § 27 Abs. 31 UStG-E.
Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt, § 66 Absatz 1 Sätze 2 ff. EStG, § 6 BKGG-E.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 € auf 4.008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben, § 24b Absatz 2 Satz 3 EStG-E.
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen, § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG-E, §§ 110, 111 EStG-E; § 52 Abs. 18b EStG-E.
Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, § 7 Abs. 2 EStG-E.
Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 € auf 60.000 € erhöht, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG-E.
Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr, § 52 Abs. 14 Sätze 4 ff. EStG-E.
Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile infolge coronabedingter Investitionsausfälle werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr verlängert, § 52 Abs. 16 EStG-E.
Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird erstmals für den VZ 2020 von 3,8 auf 4,0 angehoben, § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG-E; § 52 Abs. 35a EStG-E.
Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 € erhöht, § 8 Nummer 1 GewStG-E.
Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. € im Zeitraum von 2020 bis 2025, § 3 Absatz 5 FZulG-E.
Bei der Verjährungsfrist nach § 376 AO gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Die absolute Verjährungsfrist wird für Fälle des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 AO auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert, § 375a AO-E, § 33 EGAO-E.
Die Umsatzsteuerverteilung wird in § 1 FAG geändert.
Quelle: BMF online (il)
Nachrichten zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung (BayLfSt)
Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie (BMF)
Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Finales Schreiben zur Umsatzsteuersenkung (BMF)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet (Bundestag/Bundesrat)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundestag beschließt "Zweites Corona-Steuerhilfegesetz"
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag)
Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag
Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte (BMWi)
Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes (BMF)
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Aufsätze
Hechtner, Neuregelungen zur Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und zum Verlustrücktrag aus 2020,
Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz,
Rondorf, Befristete Senkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes,
Eichholz, Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz),
Prätzler, Vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes,
Klöttchen, Konjunkturpaket: Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020,
Eckert, Die Senkung der Umsatzsteuer zum und ihre Folgen im Rechnungswesen,
Schmidt, Bedeutung der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für den Bauleistungszeitpunk,
Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz,
Arbeitshilfen
Mandanten-Merkblatt: Umsatzsteuersätze - Befristete Senkung vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020
Blog-Beiträge
Jahn, Corona-Steuerhilfegesetz II: BMF bessert nach! NWB Experten Blog v. 16.6.2020
Begleitende BMF-Schreiben
3. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum
2. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum
1. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum
Gesetzesmaterialien
Fundstelle(n):
NAAAH-50845