Ermittlung des Zollwertes:
Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungsetiketten
Leitsatz
1. Kosten,
die dem Käufer durch die Beauftragung von inländischen Werbeagenturen
für die Erstellung von Druckdateien entstanden sind, sind, wenn
der Käufer dem Verkäufer die Druckdateien kostenlos zur Verfügung
stellt, um Aufklebeetiketten für die Einzelhandelsverpackungen der
Einfuhrwaren herzustellen, bei der Ermittlung des Zollwertes nach
Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK zollwerterhöhend zu berücksichtigen.
2. Derartige Gestaltungskosten
können weder unmittelbar nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ZK noch
in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus dieser Vorschrift als
nicht zollwerterhöhend bewertet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAH-50797
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 18.06.2019 - 4 K 179/16
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