BBK Nr. 12 vom Seite 545

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ? Was Geschäftsführer und Berater wissen müssen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Eine [i]Konkrete Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer und Berater der ersten Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und befristet bis zum – fürs Erste jedenfalls. Durch einfache Verordnung kann der Zeitraum verlängert werden, und derzeit deutet einiges darauf hin, dass der Zeitraum auch tatsächlich verlängert werden wird. Gedacht ist die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die erst und nur durch die Corona-Krise bedroht sind. Unternehmen, die schon vorher Schwierigkeiten hatten, gehören also nicht dazu. Soweit die Theorie. In der Praxis lässt sich in vielen Fällen aber nicht einfach entscheiden, wo genau die Ursache für die Schieflage gelegen hat und ob die Corona-Krise Ursache ist oder verstärkend wirkt. zeigt deshalb in dieser Ausgabe ab Seite 578, was Geschäftsführer und ihre Berater jetzt wissen müssen, wo und warum besondere Sorgfalt notwendig ist und wie sie ihren Pflichten in der Krise nachkommen können. Seine Handlungsempfehlungen sind konkret: laufende wirtschaftliche Selbstprüfung, sorgfältige Prüfung, ob doch eine Insolvenzantragspflicht besteht, wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, und nicht zuletzt eine besonders umsichtige Geschäftsleitung. Er rät, zum Beispiel den Zahlungsverkehr sorgfältig zu überwachen und zu dokumentieren.

Im [i]Happe, Ertragsteuerliche Folgen der Corona-Gutscheine für abgesagte Freizeitveranstaltungen – Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht, BBK 11/2020 S. 518 NWB IAAAH-49588 Buchführungs-Seminar dieser Ausgabe geht es noch einmal um die Gutschein-Regelung für Freizeitveranstaltungen, die der Gesetzgeber recht kurzfristig auf den Weg gebracht hat. hatte in der letzten Ausgabe bereits die ertragsteuerlichen Auswirkungen analysiert; fasst nun die umsatzsteuerlichen Folgen zusammen. Sein Beitrag berücksichtigt dabei den Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Gutscheinen, dessen endgültige Veröffentlichung die Praxis dringend erwartet, um die Geschäftsvorfälle jetzt korrekt abwickeln zu können. Im Beitrag ist daher die pdf-Datei des Entwurfs verlinkt, den das BMF seinerzeit an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme geschickt hatte. Den Entwurf finden Sie in der elektronischen Fassung des Beitrags auf , die Sie über den Livefeed, das Heftarchiv oder unseren wöchentlichen Newsletter aufrufen können.

Bereits vor dem Redaktionsschluss dieser Ausgabe mussten die Unternehmen damit beginnen, das vom Koalitionsausschuss angekündigte Gesetzespaket zur Konjunkturbelebung umzusetzen und in den ERP- und Kassensystemen die neuen Umsatzsteuersätze zu verankern, um am 1.7. korrekt abrechnen zu können. BBK-Herausgeber Bernd Rätke fasst die Eckpunkte auf Seite 548 zusammen; ein erster Gesetzentwurf liegt mittlerweile vor und soll am durch den Bundesrat. In der nächsten BBK-Ausgabe werden wir berichten.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 545
NWB JAAAH-50787