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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 07 | Kapitalvermögen: Verluste aus entschädigungslosem Entzug von Aktien können geltend gemacht werden

Werden (nach dem erworbene) Aktien einem Aktionär ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital einer AG auf Null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wird, erleidet der Aktionär einen Verlust, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums entschieden. Das Bundesfinanzministerium war dem Revisionsverfahren beigetreten.

Verluste aus dem Entzug von Aktien ohne eine Entschädigung können steuerlich geltend gemacht werden. – So lässt sich ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen. – Erst dachte ich: Diese Fälle sind eher selten. Wie wir aber gleich hören werden, war sogar das Bundesfinanzministerium beigetreten. Daher kann man wohl von einer entsprechenden Bedeutung ausgehen. Unser Beitrag ist aber auch steuersystematisch interessant und geht am Ende noch auf die aktuelle Gesetzesänderung ein. Außerdem richtet sich das Urteil auch gegen die Verwaltung.

Im Streitfall hatte ein Anleger nach dem Aktien e...

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