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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 22 | Lohnsteuer: Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid

Die pauschale Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund von sog. Summenbescheiden nach § 28f SGB IV führt nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Köln bei Arbeitnehmern mangels individueller Zuordnung nicht zu einer objektiven wirtschaftlichen Bereicherung und damit nicht zu Arbeitslohn. Das letzte Wort hat im Revisionsverfahren der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs.

Zur Lohnsteuer haben wir noch ein weiteres interessantes Verfahren für Sie entdeckt. Es geht um die Frage: Führt die Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund eines sog. Summenbescheids zu Arbeitslohn? – Das FG Köln hat dies in erster Instanz verneint.

Stellt sich bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung heraus, dass zu wenig Beiträge einbehalten wurden, können diese vom Arbeitgeber nachgefordert werden. Eine Besonderheit gilt dabei, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt hat und deshalb die betroffenen Arbeitnehmer namentlich nicht mehr festgestellt werden können. Ausgehend von der festgestellten oder geschätzten Lohnsumme werden dann die Beiträge zur K...

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