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Bewertung | Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften steuerlich begünstigt
Nach dem 
		 kann die Tierhaltung einer KG zur
		landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn eine landwirtschaftlich tätige GbR
		die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in
		Vieheinheiten auf eine KG überträgt, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne
		ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und an
		beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt sind, die alle
		die Voraussetzungen des 
		§ 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG erfüllen.
		
 
[i]Geißler, Land- und Forstwirtschaft, infoCenter, NWB JAAAB-14442 Das Urteil zu einer ungewöhnlichen Gestaltung vermittelt Grundsätze, die vor allem für die Einkommensbesteuerung der Landwirte von Bedeutung sein werden. Im Ergebnis wird die wirtschaftslenkende Funktion des § 51a BewG gestärkt, denn mit dieser Regelung so...