Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs
Gestaltungshinweise zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG – Teil 1
§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs und Mitunternehmeranteils. Diese an der Schnittstelle von Bilanzierung und Steuergestaltung für die Beratungspraxis äußerst wichtige Vorschrift soll in einer vierteiligen Beitragsreihe analysiert werden. Sehr hilfreich für den Berater ist, dass die Auffassungen des BMF und des BFH in großen Teilen übereinstimmen. Zum Auftakt erfolgt die Betrachtung der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Betrieb
Die Übertragung eines Betriebs nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG erfordert das Vorhandensein von Betriebsvermögen bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit. Der Betrieb darf vor der Übertragung nicht aufgegeben worden sein.
Mit dem Begriff „Betrieb“ ist das sog. Einzelunternehmen gemeint; der Teilbetrieb und der Anteil eines Mitunternehmers sind aber im Gesetz ebenfalls genannt.
Die Voraussetzung „Übertragung eines Betriebs“ ist nur gegeben, wenn alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter unter Aufrechterhaltung des geschäftlichen Organismus übertragen werden und der Betrieb beim Übergeber nicht mehr fortgeführt wird.
II. Unentgeltlichkeit
Ein B...