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Neues zu den beruflich veranlassten Umzugskosten
Änderungen der Pausch- und Höchstbeträge für Inlandsumzüge und beim Vorsteuerabzug
Das BMF hat neue Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen und Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Die Beträge waren erst zum angestiegen. Nun wurden sie zum Teil erheblich abgesenkt und der Kreis der umziehenden Personen, für die die Pauschalen steuerlich berücksichtigt werden können, wurde eingeschränkt. Grund hierfür ist eine Änderung des Bundesumzugskostengesetzes, die zum in Kraft getreten ist. Die neuen Werte gelten für Umzüge, bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes nach dem liegt.
Darüber hinaus können Arbeitgeber aus den Rechnungen über Umzugskosten der Mitarbeiter nun den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnungen ordnungsgemäß und auf das Unternehmen ausgestellt sind und der Umzug ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Die geänderten Beträge im Überblick
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geänderten Beträge:
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bisher | neu | |
Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder | 2.066 € | 1.146 € |
Aufwendungen für Herd und Öfen | 230 €/164 € | – |
Pauschale für sonstige Umzugsausl... |