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Umsatzsteuerliche Auswirkungen der Corona-Gutscheine für Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen
Erneut hat der Gesetzgeber aufgrund der COVID-19-Pandemie Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen getroffen. Unternehmer, die Freizeitveranstaltungen durchführen sowie Freizeiteinrichtungen betreiben, können dem Kunden Gutscheine übergeben für Leistungen, die wegen der Corona-Krise nicht erbracht werden konnten. Der Beitrag fasst die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zusammen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Gesetzliche Gutscheinregelung für Freizeitveranstaltungen
Aufgrund der Veranstaltungsverbote für einen Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen haben die Kunden grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Um die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu stärken, hat der Gesetzgeber eine sog. Gutscheinregelung getroffen. Hiernach ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.
Der Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Der Gutscheinwert muss den gesamten Eintrittspreis...