Wasser marsch!
[i]OECD, Statistik v. 28.5.2020 zum Welthandel unter www.oecd.org/sdd/its/Die Corona-Krise sucht ihre Verlierer. Die jüngsten Zahlen der OECD zum globalen Handel sind schon für das erste Quartal 2020 düster. Sie schaut keineswegs hoffnungsvoll auf das zweite Quartal voraus. Auch der Wirtschaftsausblick 2020/21 von Germany Trade and Invest v. redet im Klartext von „negativen Aussichten auf wichtigen Auslandsmärkten“. Allerdings sieht GTAI auch „punktuelle Erholungszeichen und damit Chancen für deutsche Anbieter – beispielsweise bei geplanten öffentlichen Investitionen.“ Da könnte etwas dran sein. Denn jetzt werden von den Regierungen die Geldhähne aufgedreht; die EU-Kommission möchte bald folgen. Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien in Berlin hat am letzten Donnerstag für ein Konjunkturpaket von 130 Mrd. € querbeet befohlen: „Wasser marsch!“ Ich hoffe, für Sie ist etwas dabei – im Konjunkturpaket und auch in dieser IWB.
[i]Positive Änderungen für ausländische Investoren in FrankreichFür Frankreich nehmen Hellio/Robin ab eine Bewertung des Finanzgesetzes 2020 vor. Es ist noch nicht von der COVID-19-Pandemie geprägt – eher von den massiven Protesten seit Ende 2018 und der „Großen Nationalen Debatte“ im vergangenen Jahr. Gleichwohl halten sich weniger günstige sowie für den Steuerpflichtigen positive Inhalte die Waage. Erwähnung verdienen aus deutscher Sicht u. a. die Erleichterung gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen und die Abschaffung der Ungleichbehandlung ausländischer Gesellschaften bei der Quellensteuer.
[i]Vorteile und Grenzen der Rechtswahl für internationale VerträgeRechtswahlklauseln sind regelmäßig Bestandteil von Verträgen mit internationalem Bezug. Durch Gestaltung solcher Klauseln können das anwendbare materielle Recht und damit auch konkrete Rechtsfolgen gesteuert werden. Vorpeil gibt ab einen Überblick über typische Klauseln und wie sich Unternehmen damit in eine für sie günstigere Ausgangslage bringen können.
[i]Rechtssicherheit und das absehbare Ende hybrider GestaltungenEinen Fortschritt für die Rechtssicherheit bedeutet absehbar die Änderung des Art. 1 Abs. 2 OECD-MA 2017. Allerdings wird die Rechtsgestaltung mit hybriden Steuersubjekten damit zu Ende gehen. Kobus erläutert die „Transparent Entity Clause“ ab . Sie wird nicht nur typische Fälle einer Doppelbesteuerung auflösen, sondern auch Fälle der gesuchten doppelten Nicht- oder Minderbesteuerung.
Den Auftakt dieser IWB bildet der zweite Teil der Keynote von Oppel zu den Rahmenbedingungen der Einlagenrückgewähr durch ausländische Tochtergesellschaften ab . Im Teil II geht es um Gesellschaften, die im EWR-Raum oder in Drittstaaten ihren Sitz haben. Zwar können auch Drittstaaten-Gesellschaften nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung nicht steuerbar Einlagen zurückgewähren. Unklar ist bisher aber, wie die Einlagenrückgewähr der Höhe nach zu bestimmen ist.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 11 / 2020 Seite 1
NWB WAAAH-50171