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IWB Nr. 11 vom Seite 409

Die sog. Transparent Entity Clause

Dr. Markus Kobus

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 422Die sog. Transparent Entity Clause wurde im Rahmen des Aktionspunktes 2 (Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen) des BEPS-Projekts in das OECD-Musterabkommen 2017 eingeführt. Die Vorschrift soll verhindern, dass mittels hybrider Gestaltungen in grenzüberschreitenden Fällen ein multipler Abkommensschutz oder kein Abkommensschutz erlangt wird. Die Vorschrift löst jedoch nicht nur Fälle einer Doppelbesteuerung, sondern auch Fälle der doppelten Nicht- oder Minderbesteuerung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Grundidee – Vermeidung einer Doppel- oder Minderbesteuerung durch unterschiedliche rechtliche Einordnung eines Rechtsträgers

[i]Kein Gleichlauf der Beurteilung von Rechtssubjekten löst bislang bei Hybrids unterschiedliche Besteuerung ausIn grenzüberschreitenden Sachverhalten prüft jeder Staat nach seinem Recht, ob der jeweilige Rechtsträger ein eigenes Steuersubjekt ist (intransparent) oder die Gesellschafter des Rechtsträgers Steuersubjekte (transparent) sind und knüpft die steuerlichen Folgen an das Ergebnis dieser Prüfung. Eine unterschiedliche rechtliche Einordnung in zwei Staaten löst dann auch in beiden Staaten unterschiedliche Steuerfolgen aus. Wird daraufhin dasselbe Abkommen auf unterschiedliche Personen angewandt, kann es zu einer doppelten Begüns...

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