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Abkommensrechtliche Lösung von Zurechnungskonflikten nach Art. 1 Abs. 2 OECD-MA 2017
Die sog. Transparent Entity Clause
Die sog. Transparent Entity Clause wurde im Rahmen des Aktionspunktes 2 (Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen) des BEPS-Projekts in das OECD-Musterabkommen 2017 eingeführt. Die Vorschrift soll verhindern, dass mittels hybrider Gestaltungen in grenzüberschreitenden Fällen ein multipler Abkommensschutz oder kein Abkommensschutz erlangt wird. Die Transparent Entity Clause hat ihren Ursprung im Partnership Report der OECD sowie im US-Musterabkommen, das bereits seit 1996 eine inhaltsgleiche Vorschrift enthält.
Der Entwicklung dieser Vorschrift war ein langer Prozess vorgeschaltet, bis ein internationaler Konsens gefunden werden konnte.
Die Vorschrift löst nicht nur Fälle einer Doppelbesteuerung, sondern auch Fälle der doppelten Nicht- oder Minderbesteuerung.
Mittels Protokollbestimmungen in den DBA können die Vertragsstaaten etwaige Auslegungsfragen klarstellend bestimmen.