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Strafrechtlich relevantes Verhalten bei der Beantragung von Kurzarbeit
Bei leichtfertiger Antragstellung in der Corona-Krise drohen empfindliche Strafen
Die millionenfache Kurzarbeit während der sog. Corona-Krise wird in zahlreichen Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen betrügerischer Anträge führen. [i]Zur Kurzarbeit Jähne, NWB 13/2020 S. 925Der Fördertopf ist zu groß, als dass nicht ein Leistungsmissbrauch als Kehrseite in vielen Fällen naheliegen würde. Zudem werden manche Arbeitgeber auch unberechtigten strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein, weil sie in der Eile Fallstricke nicht beachtet haben. Die Leistungsbehörden wollen den betroffenen Unternehmen aufgrund der Sondersituation möglichst schnell unter die Arme greifen. Genauere Einzelfallprüfungen – insbesondere vor Ort im Betrieb – sind schon aus Personalmangel i. d. R. zurzeit nicht möglich. Eine genauere Prüfung und die Aufarbeitung von Einzelfällen werden daher in die Zukunft verlagert. Dieser Beitrag möchte für die Strafbarkeitsrisiken sensibilisieren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Folgen der Finanzmarktkrise 2008 als warnendes Beispiel
[i]Zahlreiche Strafverfahren nach Ende der FinanzmarktkriseVon einer leichtfertigen Antragstellung ist dringend abzuraten. Es besteht ein erhebliches und vielfältiges Strafbarkeitsrisiko für Arbeitgeber (Betrugsvorwurf) und auch Arbeitnehmer (Beihilfe). Dies...