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STFAN Nr. 6 vom Seite 25

AfA nach Sonderabschreibung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Der Einzelunternehmer hat im Januar 2019 eine Maschine für 25.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer gegen Banküberweisung gekauft. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Ein Investitionsabzugsbetrag wurde zuvor nicht in Anspruch genommen.

Wie hoch sind die jährlichen Abschreibungen für die ersten sechs Jahre, wenn im Jahr 2019 der niedrigst mögliche Gewinn erzielt werden soll?

Einführung

Bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des § 7g Abs. 6 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 EStG (= lineare AfA) Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Sind für ein Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen vorgenommen worden, so bemessen sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums die Absetzungen für Abnutzung z. B. für Maschinen nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer.

Lösung Fallbeispiel

Die planmäßige lineare AfA für die ersten fünf Jahre beträgt jährlich 2.500 € (25.000 € : 10 Jahre).

Buchung der Abschreibung für die Jahre 2019 – 2023:


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