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RENO Nr. 6 vom Seite 24

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Bei dem vorliegenden Wissenstraining geht es um das Thema Arbeitsrecht. Behandelt werden u. a. die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, die Kündigungsschutzklage, Rechtsmittel, das Beschlussverfahren und das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren. Es schließen sich Aufgaben zu den Gerichtskosten und zu den Rechtsanwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren an.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Frau Anna Specht aus Köln erhält am die fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der Firma Bayer AG aus Leverkusen. Sie ist mit der Kündigung nicht einverstanden und beauftragt Rechtsanwalt Römer, vor dem zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben.

  1. Welches Arbeitsgericht ist im vorliegenden Fall örtlich zuständig?

  2. Herrscht vor dem Arbeitsgericht Anwaltszwang?

  3. Innerhalb welcher Frist muss Kündigungsschutzklage eingereicht werden?

  4. Was geschieht, wenn die Kündigung erst nach Fristablauf beim Arbeitsgericht eingeht?

  5. Was geschieht, wenn die Kündigung beim unzuständigen Gericht eingereicht wird?

  6. Wie lautet der Klageantrag im vorliegenden Fall?

1. Fortsetzung

Das zuständige Arbeitsgericht bestimmt Gütetermin. Zum Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint die Beklage Firma B...

Lösung