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Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.
Entscheidung
Leitsatz
Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist.
Sachverhalt
Der Gläubiger beantragt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), um angebliche Forderungen des Schuldners gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden.
Welches Gericht ist sachlich und örtlich für den Erlass eines PfÜB zuständig?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betreiben kann?
Antworten
Für die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte und somit auch für die Pfändung des Arbeitslohnes ist sachlich das Vollstreckungsgericht bei den Amtsgerichten zuständig (§ 828 Abs. 1 ZPO). Örtlich ist das Vollstreckungsgericht zuständig, b...