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IK Nr. 6 vom Seite 2

Und jetzt erst mal Urlaub?

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Die Urlaubszeit zählt zur schönsten Zeit des Jahres. Sie ist normalerweise von Reisen in andere Länder oder Ausflügen mit Familie oder Freunden geprägt. In diesem Jahr werden Urlaubspläne aber durch den Ausbruch des Corona-Virus durcheinandergebracht. Neben den Fragen, die sich um Urlaubsreisen und Rücktrittsansprüche drehen, bestehen auch viele ungeklärte arbeitsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Urlaubsanspruches in Zeiten von Betriebsschließungen und Kurzarbeit.

Welche Auswirkungen hat Corona auf die Urlaubsplanung?

Nach einer im April bei Statista veröffentlichten Umfrage konnten bereits 19 % der Befragten ihren geplanten Urlaub nicht antreten und 18 % rechnen damit, einen geplanten Urlaub absagen zu müssen. Knapp die Hälfte der Befragten wartet zunächst noch ab, da der geplante Urlaub noch etwas weiter entfernt ist. Der Urlaub, wie ihn sich die Deutschen idealerweise vorstellen, wird in diesem Jahr so nicht stattfinden.

Unabhängig vom Reiseverhalten steht den Arbeitnehmern aber natürlich auch in diesem Jahr Erholungsurlaub zu. Allerdings sind in dieser ungewöhnlichen Situation auch einige besondere Aspekte zu berücksichtigen, wenn man beim Arbeitgeber Urlaub beantragen will oder...