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Umsatzsteuer | Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe einer Freigabeerklärung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat der Insolvenzverwalter Kenntnis davon, dass der Insolvenzschuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, oder war eine solche Tätigkeit für ihn erkennbar, ist er in einem nach dem eröffneten Insolvenzverfahren gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO verpflichtet, unverzüglich zu erklären, ob er die Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt oder nicht. (2) Verletzt der Insolvenzverwalter diese Pflicht, führt sein pflichtwidriges Unterlassen dazu, dass Verbindlichkeiten „in anderer Weise“ i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet werden (Fortführung der , NWB YAAAD-53107; v. - X R 26/14, BStBl 2016 II S. 848; v. - V R 51/17, NWB TAAAH-36182). (3) Eine formfrei mögliche Freigabeerklärung wirkt grds. erst ab ihrem Zugang...