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Konsultationsvereinbarung zu Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom zu Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung beim Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets (-CHE/07/10019-03 NWB JAAAH-48461).
Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz regelt ergänzend zum OECD-MA das ausschließliche Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats für Vergütungen bei im Grenzgebiet tätigem Personal verschiedener Behörden und Einrichtungen.
Hierzu führt das BMF aus:
Vergütungen i. S. von Art. 19 Abs. 3 DBA, die von Personal der Schweizerische Bundesbahnen AG und von Beamten, die zuvor bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt waren und nun bei einem privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn, wie der Deutsc...