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Online-Nachricht - Dienstag, 16.06.2020

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Mitgliedschafts-Rabattkarte im Supermarkt

Der Verkauf einer sog. Mitgliedschaft für einen Bio-Supermarkt, die für die Dauer der Mitgliedschaft einen Rabatt beim Einkauf ermöglicht, unterliegt dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Käufer die Mitgliedschaftskarte überwiegend für den Einkauf von Lebensmitteln verwendet, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.

Hintergrund: Leistungen eines Unternehmers unterliegen grundsätzlich einem Steuersatz von 19 %. In bestimmten Fällen wird der Steuersatz aber auf 7 % ermäßigt, z. B. beim Kauf von Lebensmitteln, sofern es sich nicht um bestimmte Luxusartikel wie Hummer, Langusten, Austern oder Schnecken handelt.

Sachverhalt: Eine Supermarktkette bot ihren Kunden gegen Zahlung eines monatlichen Beitrags zwischen ca. ...