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Zweifelsfragen der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 AO
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1714Kürzlich hat der BFH entschieden, dass die von einem Dritten abgegebene Umsatzsteuererklärung die Anlaufhemmung beendet, wenn sich nach Abgabe der Steuererklärung herausstellt, dass die vermeintliche umsatzsteuerliche Organschaft tatsächlich nicht besteht (, NWB VAAAH-39359). Der BFH ließ die vom vermeintlichen Organträger abgegebene Umsatzsteuererklärung genügen, um die Anlaufhemmung für die vermeintliche Organgesellschaft zu beenden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Funktionsweise der Anlaufhemmung
[i]Abweichungen vom Idealbild einer richtigen SteuererklärungDie Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der zur Abgabe einer Steuererklärung oder Anzeige Verpflichtete diese Verpflichtung erfüllt. Dabei können sich vielfältige Abweichungen vom Idealfall einer vollständigen, richtigen und formell korrekten Erklärung des Steuerpflichtigen gegenüber dem zuständigen Finanzamt ergeben. Die Steuererklärung kann formal fehlerhaft sein, weil sie nicht mit dem vorgeschriebenen Formular oder ohne Unterschrift eingereicht wird. Sie kann materiell falsch oder unvollständig sein. Sie kann falsch bezeichnet oder von einem Dritten ...