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Rechte und Pflichten eines fakultativen GmbH-Aufsichtsrats
Krisenfeste Organisation des zusätzlichen Gesellschaftsorgans
Während in der Aktiengesellschaft der Aufsichtsrat ein zwingendes Organ der Gesellschaft ist, kommt bei der GmbH im Grundsatz die Bestellung eines Aufsichtsrats nur fakultativ in Betracht. Insbesondere in kommunal beherrschten Unternehmen ist häufig ein Aufsichtsrat bestellt, aber auch rein privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen bedienen sich eines solchen „Seriositäts-Organs“.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften
Als Gründe für einen fakultativen Aufsichtsrat kommen insbesondere infrage die Entlastung der Gesellschafterversammlung von Überwachungspflichten und mehr Transparenz gegenüber Dritten (Vertrauensbasis).
Ein fakultativer Aufsichtsrat ist durch Gesellschaftsvertrag zu bestellen. Ist nichts anderes bestimmt, gelten die Verweise auf das Aktienrecht entsprechend.
II. Überwachungspflichten
Originäre Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung (Kontrolle) der Geschäftsführung und die Beratung des Vorstands über die künftige Geschäftspolitik. Der Aufsichtsrat hat seinerseits sicherzustellen, dass er angemessen informiert wird.
Daneben werden dem Aufsichtsrat weit reichende Einsichts- und Prüf...