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Bewertung der Sachbezüge für 2004
Die für das Jahr 1995 festgelegten Sachbezugswerte (Verordnung v. , BGBl 1994 I S. 3849) werden für das Jahr 2004 entsprechend den zu erwartenden Preissteigerungen durch Verordnung v. (BGBl 2003 I S. 2103) fortgeschrieben; danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 389,45 € (2003: 385,60 €). Für die neuen Bundesländer bedarf es weiterhin einer besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung. Der Wert für die Unterkunft erhöht sich auf 174 € (2003: 170 €). Für die neuen Bundesländer ergibt sich damit ein Gesamtsachbezugswert von 371,75 € (2003: 365,80 €).
Sachbezüge, die der versicherte Arbeitnehmer anstelle eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält, unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV). Grundlage für die festzusetzenden Werte nach der Sachbezugsverordnung ist der jeweilige tatsächliche Verkehrswert. Maßgeblich hierfür ist der Betrag, den der Einzelne durchschnittlich aufwenden müsste, wenn er sich die vom Arbeitgeber bereitgestellten Sachbezüge auf dem Markt selbst beschaffen würde. Der Aufwand, den der Arbeitgeber im Einzelfall für das Beschaffen oder Bereitstellen ...