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LSG Hessen 05.03.2020 L 1 BA 14/18, NWB 22/2020 S. 1609

Sozialversicherungspflicht | „Freie“ Praxismitarbeiterin

Eine Physiotherapeutin, die als „freie“ Mitarbeiterin in einer physiotherapeutischen Praxis arbeitet, ist abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert ist und kein Unternehmerrisiko trägt.

Anmerkung:

Eine Physiotherapeutin war in einer Praxis tätig. Mit deren Inhaberin hatte sie einen Vertrag als „freie“ Mitarbeiterin geschlossen. Sie zahlte keine Miete und hatte auch keine sonstigen Praxiskosten zu tragen. Ferner hatte sie fast keine Gerätschaften oder Materialien auf eigene Kosten erworben. [i]Kastenbauer, NWB 26/2019 S. 1910Die durchgeführten Behandlungen wurden über das Abrechnungssystem der Praxisinhaberin abgerechnet, die 30 % des jeweiligen Abrechnungsbetrags erhielt. Die Deutsche Rentenversicherung stellte auf Antrag der Mitarbeiterin fest, dass diese abhängig be...

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