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BFH 16.01.2020 VI R 49/17, NWB 22/2020 S. 1604

Einkommensteuer | Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Mit Urteil v.  entschied der BFH, dass die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, kein Dauerverwaltungsakt ist und daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung entfaltet.

Einordnung:

Mit dem Urteil bekräftigt der VI. Senat des BFH erstmals auch in einem Billigkeitsverfahren die bisherige Rechtsprechung des IV. Senats, wonach ein „Hin und Her“ im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechts auf Nichtaktivierung des Feldinventars ausgeschlossen ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Landwirt, reichte am die Bilanz zum ein, in der er erstmals das bis dahin nicht aktivierte Feldinventar erfolgsneutral auswies. In den folgenden Bil...

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