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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 R 656/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 1. März 1975 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz sowie die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Fundstelle(n):
TAAAH-49353

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Beschluss v. 27.04.2020 - L 7 R 656/19 ZV

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