Tax Compliance bei vermögenden Privatpersonen
Im betrieblichen Umfeld gehört Tax Compliance schon seit längerer Zeit zum Standard. Aber auch im privaten Bereich bei vermögenden Mandanten gerät dieses Thema immer stärker in den Beratungsfokus. Zwar ist bei vermögenden Privatpersonen und Family Offices die Einrichtung eines Tax Compliance Systems nicht verpflichtend; es bietet jedoch zahlreiche Vorteile und ist daher dringend zu empfehlen. Denn auch hier steigt mit zunehmend komplexer werdendem Steuerrecht und größerer Diversifikation der Vermögen das Bedürfnis, Regelungen zu treffen, die steuerlichen Risiken vorbeugen und Fehler vermeiden.
Die Themenbereiche umfassen z. B. Anzeige- und Meldepflichten, Immobilien, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Wegzug aus Deutschland und Notfall- und Nachfolgeplanung. Das immer umfangreicher werdende Steuerrecht und die damit verbundenen steuerrechtlichen Pflichten stellen den Steuerpflichtigen vor zunehmende Herausforderungen, so dass sich auch vermögende Privatpersonen mit risikobehafteten und oft komplexen steuerrechtlichen und strategischen Fragen konfrontiert sehen.
Ein Tax Compliance System unterstützt den Steuerpflichtigen nicht nur bei der Einhaltung von steuerrechtlichen Pflichten und der Identifikation von Risiken. Die Vorteile gehen weit über diesen Bereich hinaus. So unterstützt es insbesondere auch dabei, steuerstrafrechtliche Vorwürfe zu entkräften bzw. zu widerlegen sowie ungeplante Steuernachzahlungen und Reputationsschäden zu vermeiden. Denn selbst bei Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt passieren Fehler bei der Erstellung von Steuererklärungen. Hier können straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorwürfe mitunter schnell aufkommen. In diesem Zusammenhang ist die Abgrenzung, ob eine Steuererklärung bewusst oder unbewusst unzutreffend erfolgt ist, von entscheidender Bedeutung. Die Einrichtung eines Tax Compliance System kann dabei ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann. Dr. Isabelle Holly stellt ab der Seite 192 ausgewählte Risikobereiche und die Grundpfeiler eines Tax Compliance Systems dar.
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Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 6/2020 Seite 181
NWB HAAAH-49318