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NWB Nr. 44 vom Seite 3467 Fach 18 Seite 4011

Testamentsvollstreckung in der Unternehmensnachfolge

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg, Frankfurt/M.

I. Bedeutung der Testamentsvollstreckung für die Nachfolgeplanung

In einer Vielzahl von Unternehmen stellt sich in den nächsten Jahren die Frage, wie der Übergang auf den Nachfolger bewältigt werden kann. Angesichts der oft schwierigen steuerlichen und rechtlichen Umsetzungsprobleme scheint die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers für viele Unternehmer die ideale Lösung, um den reibungslosen Übergang auf die nächste Generation sicherzustellen, ohne dabei – wie bei der vorweggenommenen Erbfolge – schon zu Lebzeiten die Leitung des Unternehmens aus der Hand geben zu müssen.

1. Das Amt des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker hat dabei die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2204 Abs. 1 BGB). Er vertritt den Nachlass und ist dazu befugt, alle für eine ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§ 2205 BGB), wobei ihm unentgeltliche Verfügungen verwehrt sind. Soweit die Befugnis des Testamentsvollstreckers reicht, ist der Erbe von der Verfügung über den Nachlass ausgeschlossen (§ 2211 BGB). Als Testamentsvollstrecker kommt jede geschäftsfähige Person in Betracht, auch juristische Personen. Die Anordn...

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