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Die reale Teilung von Personengesellschaften
Verfassungsrechtliche Probleme, Gefahrenquellen und Gestaltungsmöglichkeiten nach der gesetzlichen Neuregelung
I. Einführung
Der Gesetzgeber hatte erstmals in dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402; BStBl 1999 I S. 304) die steuerliche Behandlung der realen Teilung einer Personengesellschaft geregelt. Dabei hatte dieses Gesetz die Zielsetzung verfolgt, angebliche Steuerschlupflöcher zu stopfen. Deshalb wurde eine erfolgsneutrale Realteilung, abweichend von den Grundsätzen der bis Ende 1998 gültigen Rechtsprechung, nur zugelassen, wenn Teilbetriebe vorlagen. Bei der Zuweisung einzelner WG sah das Gesetz die Behandlung als gewinnwirksame Betriebsaufgabe und damit die (tarifermäßigte) Besteuerung der gesamten stillen Reserven vor.
Dieser gesetzlichen Regelung war allerdings nur eine Lebensdauer von zwei Jahren beschieden, nämlich für die Jahre 1999 und 2000. Mit Wirkung ab 2001 hat der Gesetzgeber einen neuen Anlauf unternommen, für den Bereich der Realteilung von Personengesellschaften sachgerechte Regelungen zu entwickeln (§ 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG i. d. F. des UntStFG v. , BGBl 2001 I S. 3858, BStBl 2002 I S. 35). Diesmal ging die Zielrichtung des Gesetzes dahin, Personengesellschaften steuerliche Erleichterungen zu bieten, weil sich diese nach der Unternehmenssteuerreform über eine steuerliche Benach...