Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer
bei Nichtabführung der gegenüber dem Entrichtungsschuldner ausgewiesenen
und abgezogenen Kapitalertragsteuer in einem betrügerischen Schneeballsystem
Leitsatz
Die Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer tritt auch
dann ein, wenn die Kapitalertragsteuer nicht angemeldet und an das
Finanzamt abgeführt wird, sondern lediglich dem Anleger gegenüber
in einer Abrechnung ausgewiesen und abgezogen wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 31 DStRE 2020 S. 964 Nr. 16 DStZ 2020 S. 476 Nr. 13 EFG 2020 S. 840 Nr. 12 EStB 2020 S. 409 Nr. 10 ErbStB 2020 S. 214 Nr. 8 KÖSDI 2020 S. 21805 Nr. 7 BAAAH-49197
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 11.12.2019 - 5 K 1283/18
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