Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 2003
I. Steuerfreier Arbeitslohn
1. Andere Einkünfte neben einer geringfügigen Beschäftigung
(BFH/NV 2003 S. 622; LX593579) betr. § 3 Nr. 39, § 39a Abs. 6 EStG a. F.
Der Senat hält daran fest (Anschluss an , BStBl 2002 II S. 361), dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG entfällt, wenn die Summe anderer Einkünfte als der aus geringfügiger Beschäftigung positiv ist. Das gilt unabhängig von der Einkunftsart und den Bezugszeiten der anderen Einkünfte im selben VZ.
2. Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung
(BStBl 2003 II S. 34; LX813753) betr. § 3 Nr. 62, § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG.
§ 3 Nr. 62 Satz 1 EStG, wonach ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, hat nur deklaratorische Bedeutung, da eine steuerpflichtige Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG insoweit nicht vorliegt. Entscheidungen zuständiger Sozialversicherungsträger wie der AOK über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen – hier eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH – können aufgrund ihrer Tatbestandswirkung im Besteuerungsverfahren zu beachten sein, sofern sie nicht o...