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NWB Nr. 21 vom

Schwarzarbeitsbekämpfung: rechtliche Stärkung der Finanzkontrolle

Konstantin Weber

Die Neuregelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sind ohne besondere mediale Aufmerksamkeit im Jahr 2019 in Kraft getreten. Nur beim genaueren Hinschauen entpuppen sie sich als nicht ganz unproblematisch.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ziel des neuen Gesetzes

[i]Stärkung der FKS bei der Bekämpfung illegaler BeschäftigungIm Vordergrund steht die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS sind wesentlich verbessert worden, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor illegalen Lohnpraktiken zu schützen, gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und damit verbundene Steuerhinterziehung sowie gegen Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen und die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen zu können.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Bisher wurde lediglich die Schwarzarbeit durch das Gesetz definiert (vgl. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG); nunmehr ist dies durch das neue Gesetz auch für die illegale Beschäftigung erfolgt (vgl. § 1 Abs. 3 SchwarzArbG).

[i]„Illegale Beschäftigung“ im SchwarzArbG und in § 14 SGB VIn der Sozialversicherung kommt es auf das Bruttoarbeitsentgelt an. Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen werden aber keine Brutto-, sondern Nettoarb...

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