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NWB Nr. 21 vom

Neues zur (verschärften) Hinzurechnungsbesteuerung in Drittstaatenfällen

Dr. Christian Kahlenberg

Mit seinem (BStBl 2017 II S. 615) hat der BFH die Regelung zur verschärften Hinzurechnungsbesteuerung dem EuGH zur EU-rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Die im Schrifttum geäußerten Zweifel hat der BFH in seinem Schlussurteil v.  - I R 11/19 ( NWB HAAAH-34005) bestätigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Problemstellung

[i]Ebber, Hinzurechnungsbesteuerung, infoCenter, NWB IAAAB-13226 Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung sieht gegenwärtig bei einer (zufälligen) Inländerbeherrschung (> 50 %) einer ausländischen Zwischengesellschaft, die nicht aktive und (effektiv) niedrig besteuerte (< 25 %) Einkünfte erzielt, eine Besteuerung dieser Gewinne auch beim inländischen Anteilseigner vor. Für sog. Portfolioinvestments (> 1 %) kann es ebenfalls zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen, wenn die betreffende Auslandsgesellschaft Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 7 Abs. 6a AStG) erzielt. Allerdings ermöglicht das Unionsrecht dem Anteilseigner, wirtschaftliche Gründe vorzubringen, um die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung abzuwehren. Dieser sog. Substanznachweis (§ 8 Abs. 2 AStG) ist aktuell aber nur auf EU/EWR-Fälle begrenzt.

Ausdehnung des Substanznachweises auf Drittstaatenfälle

[i]Kraft, NWB 11/2018 S. 698In seinem Vorla...

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