Körperschaftsteuer: Betriebsausgabenabzug
/ vGA - ernstliche Zweifel am tatsächlichen Leistungsaustausch bei
Scheinrechnungen
Leitsatz
Kann eine GmbH substantiiert belegen, dass sie Forderungen
aus der Inanspruchnahme von Subunternehmerleistungen ausgesetzt
ist bzw. solche Forderungen durch einen tatsächlichen betrieblichen
Mittelabfluss (z.B. Überweisung) beglichen hat, streitet dies für einen
Betriebsausgabenabzug gemäß § 4 Abs. 4 EStG; kann im Gegenzug die
Finanzbehörde substantiiert darlegen, dass ein tatsächlicher Leistungsaustausch
zwischen GmbH und Subunternehmer nicht stattgefunden, die GmbH mithin
Scheinrechnungen beglichen hat, kann dies den Ansatz einer vGA rechtfertigen.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 39 DStRE 2020 S. 1232 Nr. 20 GmbH-StB 2020 S. 222 Nr. 7 IAAAH-48658
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Beschluss v. 28.02.2020 - 2 V 114/19
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