u.a. Einkommensteuer | Steuerliche Informationen für Influencer (BayLfSt)
Die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hat eine 9-seitige Broschüre mit steuerlichen Informationen für Social-Media-Akteure (Stand 2020) veröffentlicht.
In den FAQ wird in aller Kürze erklärt,
welche Steuerarten für Influencer in Frage kommen,
welche Pflichten sich hieraus ergeben,
welche Folgen sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben,
ob Gratisprodukte oder Geschenke zu versteuern sind sowie
wo Influencer weitere Informationen erhalten.
Die FAQ sind auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Lesen Sie zum Thema unseren ausführlichen Beitrag aus Beratersicht von Homuth, Einkünfte X.0: Blogger, Influencer, YouTuber & Co., .
Quelle: BayLfSt online sowie NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NWB WAAAH-48474