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FG Münster 5 K 1670/17 U.05.3 2020, NWB 20/2020 S. 1462

Umsatzsteuer | Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern

Mit Urteil v.  hat der 5. Senat des FG Münster entschieden, dass vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen den Vorsteuerabzug nachträglich gem. § 17 UStG mindern können.

Anmerkung:

Die Klägerin ist eine GmbH und in ein Franchisesystem eingebunden. Die Franchisegeberin handelte mit Lieferanten Rahmenvereinbarungen aus, nach denen die Franchisenehmer Rabatte und Bonuszahlungen erhalten, die sich nach dem getätigten Nettoumsatz aller von der Franchisegeberin betreuten Abnehmer richten. Die Jahresboni wurden von den Lieferanten an die Franchisegeberin ausgezahlt, die diese an die Franchisenehmer weitergab. [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Das Finanzamt minderte den aus den Leistungen der Lieferanten in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug der Klägerin um die in den Bonuszahlungen enthaltenen St...

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