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Einkommensteuer: Krankheitskosten bei einem Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Leitsatz
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.
Sachverhalt
Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr (2014)
zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erlitt am
auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte zu ihrer Wohnung einen
Autounfall. Hierdurch kam es u. a. zu schweren Verletzungen an Gesicht und
Nase. Wenige Tage nach dem Unfall erfolgte eine Nasenbeinreposition.
Ende März 2014 wurde bei einer klinischen Untersuchung der Klägerin u. a. ein asymmetrisches, verbreitertes Nasenbein, ein sehr unebener knöcherner Nasenrücken und eine Absenkung des knorpeligen Nasenkomplexes diagnostiziert. Die Klägerin unterzog sich daraufhin einer Nasenoperation, die mit einem stationären Aufenthalt vom 19.5. bis z...