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Gewerbesteuer | Abgekürzter Erhebungszeitraum bei Wegfall der Unternehmensidentität des Gewerbebetriebs
Ein unterjähriger Wechsel vom produzierenden Gewerbe zum verpachtenden Gewerbe kann zu einem Wegfall der Unternehmensidentität des Gewerbebetriebs führen. Es entstehen dann zwei abgekürzte Erhebungszeiträume gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 GewStG, für die jeweils ein Gewerbeertrag zu ermitteln ist. Außerdem kann ein Verlustvortrag, der für das produzierende Gewerbe festgestellt worden ist, nicht mit dem Gewerbeertrag des verpachtenden Gewerbes verrechnet werden.
Im [i]Klägerin war im Kraftwerksbereich tätig Streitfall ging es um eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, an der neben der Komplementär-GmbH, die am Vermögen nicht beteiligt war, M (94,9 %) und F (5,1 %) als Kommanditisten beteiligt waren. Unternehmensgegenstand der Klägerin waren der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Kraftwerken; welche Tätigkeit die Klägerin im Streitjahr...